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Wazu brauche ich den staatlichen Fischereischein
Der
staatliche Fischereischein wird in allen Bundesländern
benötigt, um Angelfischerei ausüben zu dürfen. Dazu ist
es notwendig einen 30 stündigen Vorbereitungskurs zu besuchen und
die Fischerprüfung zu bestehen. Die Anmeldung zur
Fischerprüfung muss mindestens 4 Wochen vor dem
Prüfungstermin unter Vorlage der Teilnahmebestätigung eines
Vorbereitungslehrgangs bei der Unteren Fischereibehörde erfolgen.
In unseren Kursen übernimmt der Kursleiter auf Wunsch diese
Anmeldung, sofern vorher die bei der Unteren Fischereibehörde zu
entrichtende Prüfungsgebühr von 15 € ausgehändigt
wurde.
Für Kinder ab 8 Jahre kann bei der Unteren Fischereibehörde des jeweiligen Landkreises der Jugendfischereischein erworben werden. Für den Jugenfischereischein muss vorher keine Prüfung absolviert werden. Ab 10 Jahre können Kinder zur Fischerprüfung und zum Vorbereitungskurs angemeldet werden. |
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